Gutachten

Als zertifizierte Forstsachverständige bieten wir ein breites Spektrum an Gutachten rund um den Wald an. Unter anderem:

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

Wertermittlung von Waldgrundstücken und Erstellung von Verkehrswertgutachten.

Ausgleichsgutachten nach §8 NWaldLG

Ermittlung der Ausgleichsfaktors durch die Bewertung von Waldflächen nach §8 NWaldLG z.B. im Zuge von Bauprojekten.

Durch ein Waldwertgutachten, auch Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, wird der Wert eines Waldgebietes ermittelt.
Es beinhaltet eine detaillierte Bestandsaufnahme der Fläche, einschließlich Baumartenzusammensetzung, Altersklassenstruktur und der Holzvorräte.
Auch die Bodenqualität, Standortbedingungen und mögliche Schäden sowie die Marktsituation werden berücksichtigt.
Neben der reinen Bestandsaufnahme werden verschiedene Wertermittlungsmethoden angewandt, um den Wert des Waldgebietes zu ermitteln.
Ein Waldwertgutachten wird oft von Waldbesitzern oder Käufern benötigt, um den Wert des Waldes zu bestimmen und Entscheidungen über die Bewirtschaftung oder den Verkauf zu treffen.
Es dient auch als Grundlage für einen möglichen Verkauf oder eine Finanzierung durch eine Bank oder andere Geldgeber.
Insgesamt ist ein Waldwertgutachten ein wichtiges Instrument, um den Wert eines Waldgebietes zu ermitteln und eine fundierte Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Waldmanagement zu schaffen.

Bauvorhaben, bei denen eine als Wald geltende Fläche zerstört der beeinträchtigt wird kann auf einen Ausgleich dieser Fläche verpflichten.
Hierzu kann z.B. in Niedersachen die Ermittlung der Ausgleichsfaktors durch die Bewertung von Waldflächen nach § 8 NWaldLG notwendig sein.

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